Ab dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Meldung aller elektronischen Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß § 146a Absatz 4 AO an das Finanzamt verpflichtend. Dies betrifft nicht nur Kassensysteme, sondern alle in einer Betriebsstätte eingesetzten technischen Sicherheitseinrichtungen. Die Meldung erfolgt zentral über das Programm ELSTER.
Was bedeutet das für Sie als Nutzer des Matrix POS Kassensystems?
Die verpflichtende Meldung gilt sowohl bei der Inbetriebnahme als auch bei der Außerbetriebnahme einer Kasse und muss innerhalb eines Monats erfolgen. Für bestehende Systeme gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025, um dieser gesetzlichen Forderung nachzukommen. Das bedeutet, es bleiben nur noch wenige Tage bis zum Ablauf der Frist!
Ihre Optionen zur Meldung mit Matrix POS
Die Matrix POS GmbH bietet Ihnen zwei Wege, um der Meldepflicht nachzukommen:
- Komfortable Übermittlung via ERiC-Schnittstelle (Deutsche Fiskal): Die Übermittlung Ihrer meldepflichtƒigen Matrix POS Kassensysteme, auch aus komplexen Systemlandschaften, kann komfortabel über die ERiC-Schnittstelle von MEIN ELSTER via Cloud-Portal der renommierten Deutschen Fiskal erfolgen. Die Schnittstelle zur Deutschen Fiskal ist durch ein Softwareupdate verfügbar. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss eines Updatevertrages, um diese Funktion nutzen zu können. Wenden Sie sich hierfür gerne an unseren Vertrieb unter sales@matrixpos.de.
- Manuelle Meldung über ELSTER: Alternativ können Sie die Meldung bereits ab sofort manuell im ELSTER-Formular auf www.elster.de durchführen. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe können Sie als unser Kunde jederzeit unter support@matrixpos.de per E-Mail anfragen.
Benötigen Sie weiterführende Unterstützung?
Unser Support-Team steht Ihnen gerne zur Seite und unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten für die Übermittlung über das ELSTER-Formular. Über den folgenden Link können Sie bequem online einen verbindlichen, kostenpflichtigen Support-Termin buchen:
Kostenpflichtige Terminbuchung zur Kassenmeldepflicht
Bitte beachten Sie, dass für die Unterstützung ein funktionsfähiger TeamViewer-Zugang auf Ihrem Computer erforderlich ist. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand (125,00 Euro zzgl. MwSt. pro Stunde, Abrechnung in 15-Minuten-Einheiten). Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an den Termin.
Handeln Sie jetzt, um die Frist bis zum 31. Juli 2025 einzuhalten und buchen Sie bei Bedarf einen Support-Termin.